SPORTBOX GmbH

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Aus Gründen der Lesbarkeit wird im Rahmen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen der SPORTBOX GmbH davon abgesehen, geschlechtsspezifische Formulierungen zu verwenden. Soweit personenbezogene Bezeichnungen nur in männlicher Form angeführt sind, beziehen sie sich auf Männer/Burschen und Frauen/Mädchen in gleicher Weise. Dies trifft insbesondere auf den Begriff Teilnehmer, der stets auch Teilnehmerinnen gleichermaßen meint, zu.

Die gegenständlichen finden auf sämtliche Angebote der SPORTBOX Anwendung und werden nachstehend unter dem Begriff „Sportangebot“ zusammengefasst. Zu den Angeboten zählen insbesondere die Camps und die Kurse an Schulen. Ebenso beziehen sich die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der SPORTBOX GmbH auf das Areal und die Benutzung sämtlicher Anlagen der SPORTINSEL. Dazu zählen die Benutzung des 3x3 Basketballplatzes, der Paddel-Courts, der Beachvolleyballflächen, der OutdoorZone sowie der Bereich der Gastronomie und der angrenzenden Wiese.  

Hinsichtlich der Bestimmungen betreffend „Stornierung“ kommen unterschiedliche Regelungen zur Anwendung.

 

1. Anmeldung

a)    Mit der Anmeldung für das Sportangebot der SPORTBOX GmbH bietet der Teilnehmer den Abschluss eines Vertrages auf der Grundlage der jeweiligen Ausschreibung und dieser Geschäftsbedingungen sowie aller ergänzenden Angaben in der Buchungsgrundlage verbindlich an. Die Anmeldung erfolgt in der Regel über das Buchungsportal, kann ersatzweise auch schriftlich oder per E-Mail erfolgen.

(b)    Bei elektronischer Übermittlung einer Buchung (namentlich Buchungsportal oder E-Mail) wird dem Teilnehmer der Eingang der Buchung bestätigt. Der Vertrag über die Teilnahme am Sportangebot der SPORTBOX kommt mit der Buchungsbestätigung zustande. Sie bedarf keiner bestimmten Form.

(c)     Die Teilnehmerzahl ist beschränkt. Die Anmeldungen werden nach Eingang der Anmeldung und Zahlung gereiht. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, die Veranstaltung (oder Teile davon) bei zu geringer Teilnehmerzahl abzusagen. In diesem Fall wird die bereits geleistete Einzahlung in vollem Umfang rückerstattet.

(c1)     Alle Freiplätze, die durch Verlosungen oder Gewinnspiele von der SPORTBOX oder deren Partner zur Verfügung gestellt werden, haben nur dann eine Gültigkeit, wenn das jeweilige Sportangebot die Mindestteilnehmerzahl erreicht und das jeweilige Sportangebot auch tatsächlich stattfindet.

(d)    Mit der Anmeldung stimmt der Teilnehmer bzw. sein gesetzlicher Vertreter widerruflich zu, dass während des Sportangebotes Fotos- und Filmaufnahmen angefertigt werden, auf denen ggf. auch der Teilnehmer individuell bei Aktivitäten im Rahmen des Sportangebotes abgebildet wird. Die Rechte an den Foto- und Filmaufnahmen liegen beim Veranstalter und können für Promotionszwecke der SPORTBOX und deren Partner veröffentlicht beziehungsweise verwendet werden. Sollte die Anfertigung von Foto- und Filmaufnahmen nicht erwünscht sein, wird ersucht, dies zu Beginn des jeweiligen Sportangebotes den Verantwortlichen der SPORTBOX vor Ort mitzuteilen. 


2. Leistungen

 

Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich ausschließlich aus den Angaben in der Buchungsbestätigung in Verbindung mit der zum Zeitpunkt der Buchung gültigen Leistungsbeschreibung und nach Maßgabe sämtlicher darin enthaltenen Hinweise und Erläuterungen.


3. Zahlung

Bei Vertragsschluss, spätestens jedoch bei Erhalt der schriftlichen Buchungsbestätigung, ist die Zahlung des Gesamtpreises für die gebuchten Leistungen (Preis des jeweiligen Sportangebotes) fällig.


4. Pflichten
des Kunden

 

(a)    Der Teilnehmer ist zur sorgfältigen Beachtung aller ihm in schriftlicher und/oder mündlicher Form vor und während des Camps erteilten Hinweise verpflichtet. Auf die Möglichkeit einer Kündigung gemäß Abschnitt 5 Abs. 1 für den Fall der Zuwiderhandlung hiergegen wird ausdrücklich hingewiesen.

(b)    Jeder Teilnehmer des jeweiligen Sportangebotes muss während der Durchführung des jeweiligen Sportangebotes den gesetzlichen Erfordernissen entsprechend krankenversichert sein. Ebenso ist sicherzustellen, dass er im Hinblick auf etwaige Schädigungen dritter Personen oder fremden Eigentums im üblichen Rahmen haftpflichtversichert ist. Auf Verlangen hat der Teilnehmer das Bestehen ausreichenden Versicherungsschutzes nachzuweisen. Die Teilnahme am jeweiligen Sportangebot kann von der Erbringung dieses Nachweises abhängig gemacht werden.

(c)    Jeder Teilnehmer muss während der Durchführung des Sportangebotes in der Lage sein, die üblichen und seinem Alter angemessenen körperlichen und geistigen Anforderungen zu bewältigen, die eine derartige Sportveranstaltung unter Berücksichtigung der aus der Ausschreibung ersichtlichen Inhalte und Zeitplanung an die Teilnehmer stellt. Gesundheitliche Probleme sind vor Beginn des jeweiligen Sportangebotes mitzuteilen.

(d)    Der Teilnehmer kann vom Sportangebot ausgeschlossen werden, wenn offensichtlich ist, dass er nach seinem Gesundheitszustand den Anforderungen des Sportangebotes nicht gewachsen ist oder nachträglich bekannt wird, dass die Angaben des Teilnehmers oder seines Erziehungsberechtigten hierzu unzutreffend waren.


5. Kündigung

(a)    Der Vertrag kann nach Beginn der Durchführung des Sportangebotes mit sofortiger Wirkung gekündigt werden, wenn der Teilnehmer durch sein Verhalten die Durchführung des Vertrags trotz einer deswegen bereits ausgesprochenen Abmahnung nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Maß vertragswidrig verhält, dass die weitere Vertragsdurchführung unzumutbar ist. Insbesondere wird das Recht vorbehalten, bei Nichteinhaltung der Regeln des jeweiligen Sportangebotes (z.B. Drogen- und Alkoholgenuss, Vandalismus, etc.) oder strafbaren Handlungen den Teilnehmer sofort vom Sportangebot auszuschließen bzw. nach Hause zu schicken. Der Teilnehmer ist vom Erziehungsberechtigten oder einer nominierten Person vom Veranstaltungsort abzuholen oder tritt die Heimreise auf Verantwortung des Erziehungsberechtigten selbständig an. Alle dadurch entstehenden Kosten gehen zu Lasten des Erziehungsberechtigten.

(b)    Ein entsprechendes Kündigungsrecht besteht auch, wenn der Teilnehmer schuldhaft gegen die vertraglichen Pflichten gem. Abschnitt 4 Abs. 1 dieser Bedingungen bzw. sonstige Regeln und Weisungen verstößt, die zur Sicherstellung einer ordnungsgemäßen Durchführung des Sportangebotes bzw. im Interesse der Sicherheit aller Teilnehmer objektiv gerechtfertigt sind.

(c)    Im Falle einer gem. Abs. 1 und 2 berechtigten Kündigung wird der Anspruch auf den vollständigen Preis des jeweiligen Sportangebotes vorbehalten. Etwaige weitergehende Schadensersatzansprüche bleiben durch diese Regelung unberührt.


6. Storno-bedingungen

(a)    In Hinblick auf Camps der SPORTBOX hat der Kunde das Recht, nach Maßgabe der nachfolgenden Regelungen ohne Angabe von Gründen vom Vertrag betreffend das jeweilige Camp zurückzutreten:

  • Der Rücktritt ist schriftlich zu erklären.

  • Der Kunde hat pauschalierte Rücktrittskosten als angemessenen Ersatz für die getroffenen Vorkehrungen und Aufwendungen sowie das Ausfallrisiko zu leisten. Bei Rücktritt

    • bis 90 Tage vor dem vorgesehenen Beginn des Camps sind 20%,

    • bis 30 Tage vor dem vorgesehenen Beginn des Camps sind 50%,

    • bis 7 Tage vor dem vorgesehenen Beginn des Camps sind 75% 
      des vereinbarten Preises des jeweiligen Camps zu zahlen.

  • Erfolgt der Rücktritt 6 oder weniger Tage vor dem Beginn des jeweiligen Camps, so ist der volle Preis zu zahlen.

  • Der Kunde hat das Recht, einen Ersatzteilnehmer zu stellen. Seine vertraglichen Verpflichtungen werden hiervon nicht berührt, soweit nicht der Ersatzteilnehmer vollständig in den Vertrag des Kunden eintritt bzw. eine eigene vertragliche Verpflichtung (Eigenbuchung) begründet. Nicht oder nur zum Teil wahrgenommene Leistungen (auch durch Krankheit) können nicht nachgeholt oder erstattet werden.

(b)     In Hinblick auf (Schul-)Kurse der SPORTBOX hat der Kunde das Recht, nach Maßgabe der nachfolgenden Regelungen ohne Angabe von Gründen vom Vertrag betreffend den jeweiligen Kurs zurückzutreten (oder eine Umbuchung vorzunehmen):

  • Der Rücktritt ist schriftlich zu erklären.

  • Der Kunde hat pauschalierte Rücktrittskosten als angemessenen Ersatz für die getroffenen Vorkehrungen und Aufwendungen sowie das Ausfallrisiko zu leisten. Bei Rücktritt

    • bis zum Ende der ersten beiden Kurswochen fallen keine Kosten an beziehungsweise werden bereits geleistete Zahlungen zur Gänze rückerstattet;

    • ab der dritten Kurswoche sind aliquot die bisherigen Kurseinheiten zuzüglich einer Admin Fee von 30% (auf Basis der aliquoten, zukünftigen Kurseinheiten) zu zahlen. Die darüber hinaus bereits geleisteten Kursgebühren werden rückerstattet.

  • Nicht oder nur zum Teil wahrgenommene Leistungen (auch durch Krankheit) können nicht nachgeholt oder erstattet werden.

Neben der oben angeführten Möglichkeit des Rücktritts, hat der Kunde nach Maßgabe der nachfolgenden Regelungen auch die Möglichkeit der Umbuchung auf einen anderen Kurs, sofern dieser noch freie Plätze aufweist und der Kunde etwaig verlangte Voraussetzungen bettreffend die Kursteilnahme erfüllt: 

  • Die Umbuchung ist schriftlich zu erklären.

  • Der Kunde hat pauschalierte Umbuchungskosten als angemessenen Ersatz für die getroffenen Vorkehrungen und Aufwendungen sowie das Ausfallrisiko zu leisten. Bei Umbuchung

    • bis zum Ende der ersten beiden Kurswochen fallen keine Kosten an beziehungsweise werden bereits geleistete Mehrzahlungen rückerstattet.

    • ab der dritten Kurswoche fällt eine Admin Fee von 20% der Kurskosten an. 

    • im Sinne von Einbuchungen (etwa auf die Warteliste) fallen in den ersten beiden Wochen ab Kursbeginn die gesamte Kursgebühr und ab der dritten Kurswoche die hinsichtlich der verbleibenden Kurseinheiten aliquote Kursgebühr zuzüglich einer Admin Fee in der Höhe von EUR 10.- an.

(c)     Bei wesentlichen Änderungen ist der Kunde darüber hinaus berechtigt, aus wichtigem Grund vom Camp-Vertrag zurückzutreten.


7. Haftung

(a)     Die Teilnahme an sämtlichen Sportangeboten der SPORTBOX erfolgt auf eigene Gefahr.

(b)    Der Veranstalter haftet für keinerlei Schäden oder Verletzungen, die der Teilnehmer während oder außerhalb des Sportangebotes, auf dem Gelände, in seinem Vermögen oder an seinem Körper erleidet.

(c)    Der Veranstalter empfiehlt, keine Gegenstände besonderen Werts mitzunehmen. Er haftet nicht für Gegenstände, die im Rahmen des jeweiligen Sportangebotes verloren gehen, abhanden kommen oder gestohlen werden.

(d)    Die After School Activities sind außerschulische Aktivitäten. Im Falle von Verletzungen oder Unfällen wird die SPORTBOX die Erste Hilfe einleiten. Für alle weiteren Maßnahmen und die Abrechnung sind die Angehörigen selbst verantwortlich. 


8. Sportstätten-ordnung SPORTINSEL

8.1. Geltungs-bereich

Sportstätten umfassen alle Sportanlagen, die von den Sportlern genutzt werden, einschließlich Einbauten, Geräte, technische Ausstattung, Umkleide-, Sanitär-, Aufenthalts-, Geräte-, Nebenräume und -flächen für den Sportbetrieb. Die Bestimmungen gelten vom Betreten der Sportanlage bis zum Verlassen.

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der SPORTBOX GmbH beziehen sich auf das Areal und die Benutzung sämtlicher Anlagen der SPORTINSEL. Dazu zählen die Benutzung des 3x3 Basketballplatzes, der Paddel-Courts, der Beachvolleyballflächen, der OutdoorZone sowie der Bereich der Gastronomie und der angrenzenden Wiese. Für die OutdoorZone bestehen zusätzliche Allgemeine Geschäftsbedingungen, um den sicheren Betrieb zu gewährleisten.

8.2. Anweisung

Den Anweisungen durch Mitarbeiter der Sportbox GmbH, sowie von allfälligen eingeteilten Ordnungskräften oder Vertretern von Partnern der Sportbox GmbH ist Folge zu leisten. Diese Anweisungen gelten im Einzelfall als Bestandteil der Sportstättenordnung.

8.3. Allgemeine Verhaltens-regeln

Die Sportstätten und die dazugehörigen Einrichtungen sind pfleglich und zweckentsprechend zu behandeln. Sie sind als Nutzerin verpflichtet, diese vor Schaden zu schützen.

Im Bereich des ganzen SPORTINSEL Areals hat sich jeder Sportler und Besucher so zu verhalten, dass kein anderer geschädigt, gefährdet, behindert oder belästigt wird. Personen, die gegen die Grundsätze dieser Sportstättenordnung handeln oder Anweisungen des Personals nicht beachten, können im Einzelfall zeitlich begrenzt – oder auch dauerhaft – von der Benutzung unserer Einrichtungen ausgeschlossen werden. Eine Minderung des vereinbarten (Pauschal)Entgeltes erfolgt dadurch nicht. Die Betreiber der SPORTINSEL behalten sich damit verbundene rechtliche Konsequenzen ausdrücklich vor.

8.4. Nutzung der Sportstätten

Die Entscheidung über die Bespielbarkeit von Sportstätten treffen die verantwortlichen Mitarbeiter entsprechend der für die jeweilige Sportart geltenden Regeln. Die speziellen Festlegungen zu den einzelnen Sportstätten sind Bestandteil der Sportstättenordnung.

Bitte beginnen und beenden Sie Ihre Ballspieleinheiten pünktlich, um einen reibungslosen Spielablauf zu ermöglichen. In den Ballspielbereichen dürfen sich Kinder nur unter Aufsicht aufhalten.

Die Bezahlung sämtlicher Aktivitäten hat ausnahmslos vor Spielbeginn zu erfolgen.

Bei Beschädigung oder Verunreinigung werden die entstandenen Kosten dem Verursacher angelastet.

Das Anbieten sowie die Abhaltung jeglicher selbstständiger Gewerbeausübung auf den Sportstätten, wie etwa entgeltlichen Coachings, Kurse oder sonstiger kostenpflichtiger Trainingseinheiten bedarf voriger individueller Vereinbarung mit der Sportbox GmbH.

Beachvolleyball

Die Höhe der Netze darf nur nach Rücksprache mit, oder von, Mitarbeitern der Sportanlage verstellt werden. Nach dem Spiel dürfen die Umkleide- oder Sanitärräume nur mit gereinigten Füssen betreten werden.

Padel-Tennis

Die Padel-Tennisplätze dürfen nur mit geeigneten Sportschuhen (keine Trainingsschuhe mit Stollen oder groben Rillenprofilen) betreten werden. Die Plätze sowie die Kiste mit den Leihschlägern muss nach Gebrauch wieder vollständig versperrt werden.

8.5. Einhaltung behördlicher Auflagen

Gefährliche und gefahrgeneigte Gegenstände (Waffen, Schlagstöcke, Feuerwerkskörper, leicht entzündliche Flüssigkeiten, usw.) sowie sperrige Gegenstände dürfen nicht auf die Anlage mitgenommen werden. Für alle Sportler und Besucher sind die geltenden Arbeitsschutz und Brandschutzbestimmungen verbindlich. Das Entzünden von offenen- bzw. Grillfeuern ist nicht gestattet. Fluchtwege sind freizuhalten. Der Zugriff zu Löscheinrichtungen darf nicht verstellt werden. Anordnungen von Einsatzkräften (Rettung, Feuerwehr, Sicherheitsorganen) ist unbedingt Folge zu leisten.

Das Besteigen von Zäunen, Mauern, Masten, Bäumen usw. ist verboten.

Bei Veranstaltungen gilt die jeweilige Vereinbarung mit dem Veranstalter.

8.6. Mitnahme von Tieren

Tiere dürfen grundsätzlich nicht auf die Sportanlagen mitgenommen werden. Ausgenommen ist der Bereich des Restaurants und die dazugehörigen Freiflächen.

8.7. Alkohol und Rauchen

Das Mitbringen von alkoholischen Getränken auf das Gelände sowie der Genuss von Alkohol im Bereich der Sportstätten sind nicht gestattet. Der Gebrauch von Glasbehältern im Sportstätten Bereich ist wie auf der gesamten Donauinsel generell verboten. (Bei genehmigten Veranstaltungen können im Einvernehmen mit der Geschäftsleitung gesonderte Regelungen getroffen werden).

Im Bereich der Sportstätten herrscht Rauchverbot. Rauchen ist nur an den dafür vorgesehenen Stellen erlaubt. Diese befindet sich auf der Terrasse der Gastronomie.

Bitte entsorgen Sie Zigarettenstummeln in die dafür vorgesehenen Aschenbecher.

8.8. Verlust von Wert-gegenständen, Fund-gegeständen

Wertgegenstände gehören nicht zum Sportbetrieb. Bei Verlust oder Beschädigungen wird grundsätzlich keine Haftung übernommen. Fundgegenstände sind an der Bar abzugeben.

8.9. Veranstaltung

Sportveranstaltungen und sonstige Events dürfen nur auf Basis eines Vertrages mit der Geschäftsleitung unter den dort festgelegten Bestimmungen abgehalten werden. In diesem Fall haftet neben den Teilnehmer auch der Veranstalter für die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen nach dem Veranstaltungsgesetz wie auch nach den Bestimmungen dieser Sportstättenordnung.

Teilnehmer verpflichtet sich den Anordnungen des Veranstalters und von diesen bevollmächtigten Mitarbeitern sowie Ordnern unverzüglich Folge zu leisen. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Wien.

Haftung und Aufsicht: Der Veranstalter sorgt für die allgemeine Aufsicht. Er lehnt jedoch jede Haftung für Schäden, die Personen oder Güter im Rahmen der Veranstaltung erleiden, einschließlich eventueller Verluste, ausdrücklich ab. Der Haftungsausschluss gilt auch hinsichtlich des Eigentums Dritter.

Nichtabhaltung: Ereignisse, die eine planmäßige Abhaltung der Veranstaltung verhindern und nicht vom Veranstalter zu vertreten sind, berechtigen diesen, die Veranstaltung abzusagen, ohne dass die Teilnehmer Schadenersatzansprüche an den Veranstalter stellen können.

8.10. Video-überwachung

Um die größtmögliche Sicherheit unserer Gäste und des Personals zu gewährleisten, wird der Gastronomiebereich (mit Ausnahme intimer Bereiche wie Garderoben, Sanitäranlagen etc.) videoüberwacht. Benutzer und Gäste der Anlage werden hiermit darüber in Kenntnis gesetzt und stimmen mit Betreten der Anlage der Videoüberwachung zu.

8.11. Werbung

Das Anbringen von Plakaten sowie das Auflegen von Flyern, Prospekten, Annoncen und dergleichen bedarf einer vorherigen ausdrücklichen Genehmigung durch die Geschäftsleitung.

Der Verkauf von Waren aller Art ist unbeschadet der sonstigen behördlichen Vorschriften nicht gestattet.

8.12. Haftung (Ausschluss)

Die Nutzung sämtlicher Einrichtungen (einschließlich der Freiflächen) der SPORTINSEL erfolgt auf eigene Gefahr. Die SPORTBOX GmbH/SPORTINSEL verpflichtet sich die Einrichtungen in einem gebrauchssicheren Zustand zu erhalten. Die SPORTBOX GmbH/SPORTINSEL übernimmt gegenüber den Nutzern und Besuchern der Sportanlage keine Haftung für Verletzungen und Schäden aller Art, ausgenommen für grobe Fahrlässigkeit seiner Beauftragten.

Ersatzansprüche von Gästen sind nur dann wirksam geltend gemacht, wenn eingetretene Schäden und Verletzungen den Mitarbeitern der SPORTBOX GmbH/SPORTINSEL unverzüglich gemeldet werden. Die Beweislast trägt der Geschädigte.

Für verschuldete Schäden an Dritten haftet der Verursacher oder die verantwortliche Aufsichtsperson.

Diebstahl, Einbruch oder Vandalismus sind sofort anzuzeigen.

Für abhanden gekommene Gegenstände leistet die SPORTBOX GmbH/SPORTINSEL keinen Ersatz.

Fundsachen werden entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen behandelt.

Eltern und Aufsichtspersonen haften für ihre Kinder auf dem gesamten Gelände der SPORTBOX GmbH/SPORTINSEL.

Die Haftungsbestimmungen gelten auch für Veranstaltungen (siehe oben).

Durch die Beachtung der oben angeführten Punkte helfen Sie uns, Ihnen einen angenehmen Aufenthalt auf der SPORTINSEL zu ermöglichen und beizutragen, dass Sie sich bei uns wohlfühlen.


9. Sportstättenordnung Outdoor Fitness

9.1. Geltung

9.1.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden „AGB“) gelten für alle Verträge der SPORTINSEL/SPORTBOX GMBH (im Folgenden „Fitnessstudiobetreiber“) über die Nutzung der OutdoorFitnessZone.

9.1.2. Der Fitnessstudiobetreiber wird diese AGB im Eingangsbereich des Fitnessstudios aushängen. Für den Fall, dass der Fitnessstudiobetreiber online Vertragsabschlüsse anbietet, sind diese auch auf der Website abrufbar.

9.1.3. Mitglieder sind jene Personen, die aufgrund eines mit dem Fitnessstudiobetreiber abgeschlossenen Fitnessvertrages zur Betretung und Benutzung des Fitnessstudios berechtigt sind. Dies bezieht sich auch auf Fitnesstrainerinnen und Fitnesstrainer und deren Kunden, auch wenn diese kein direktes Vetragsverhältnis mit dem Fitnessstudiobetreiber eingehen.

9.2. Vertrags-abschluss

9.2.1. Der Vertrag zwischen dem Fitnessstudiobetreiber und dem Mitglied kommt durch Bezahlung der Mietgebühr zustande. Einzelvertragliche Regelungen im Fitnessvertrag gehen diesen AGB vor.

9.2.2. Bei Vertragsabschluss ist dem Mitglied eine Kopie des Fitnessvertrages zu übergeben. Dem Mitglied sind auf Wunsch weitere Vertragskopien auszufolgen.

9.2.3. Verträge mit Minderjährigen (unter 18 Jahre) können nur mit schriftlicher Zustimmung des gesetzlichen Vertreters abgeschlossen werden.

9.3. Leistungs-gegenstand und Leistungsumfang

9.3.1. Art und Umfang der Leistungen richten sich nach dem geschlossenen Vertrag sowie den angebotenen und gewählten Zusatzleistungen bzw. -paketen (z.B. Events, Plakatanbringung, etc.).

9.3.2. Eine Übertragung der Mitgliedschaft ist ausgeschlossen.

9.4. Nutzung des Fitnesstudios

9.4.1. Zutritts-genähmigung

9.4.1.1. Jedes Mitglied ist zur Betretung und Nutzung des Fitnessstudios und deren Einrichtungen während der ausgemachten Zeitslots und nach Maßgabe des Fitnessvertrages berechtigt.

9.4.1.2. Jedes Mitglied erhält bei Vertragsschluss eine Möglichkeit die gewünschten Slots auf der vom Vermieter verwalteten Plattform „Eversports“ zu blockieren.

9.4.1.3. Der Zutritt zum Fitnessstudio ist ausschließlich mit aufrechtem Vertrag und nach Ausmachen der Termine gestattet.

9.4.1.4. Eine Mitnahme von Tieren ist nicht gestattet.

9.4.1.5. Alkoholisierten Mitgliedern sowie Mitgliedern, die unter erkennbaren Einfluss von sonstigen Sucht- oder Betäubungsmitteln stehen, kann der Zutritt für die Dauer der Beeinträchtigung verweigert werden.

9.4.1.6. Die Mitnahme von Waffen, Einnahme von alkoholischen Getränken, illegalen Sucht- und Betäubungsmitteln sowie nicht zugelassener leistungssteigernder Mittel in den Räumlichkeiten ist untersagt.

9.4.1.7. Das Mitglied nimmt zur Kenntnis, dass Trainer, Betreuungs- und Aufsichtspersonen nicht während der gesamten Öffnungszeit im Fitnessstudio anwesend sind. Eine Einweisung in die Bedienung von Geräten oder Hilfestellung in dieser Zeit ist daher nicht möglich.

9.4.2. Hygiene-vorschriften

9.4.2.1. Aus hygienischen Gründen ist die Betretung und Nutzung der Trainingsgeräte und Trainingsbereiche nur mit Sportkleidung und sauberen Sportschuhen gestattet. Das Mitglied hat weiters ein Handtuch mitzuführen, welches auf den Einrichtungen oder Matten unterzulegen ist, um Schweiß von diesen hintan zu halten.

9.4.2.2. Die Mitnahme oder der Verzehr von mitgebrachten Speisen ist untersagt.

9.4.2.3. Sämtliche Bereiche des Fitnessstudios sind sauber zu halten. Abfälle sind in den dafür vorgesehenen Behältern zu entsorgen.

9.4.3. Sicherheits-vorschriften

9.4.3.1. Sämtliche Geräte dürfen nur ihrem Verwendungszweck entsprechend verwendet werden. Jedes Mitglied ist verpflichtet, sich bei Unkenntnis vor Verwendung eines Trainingsgerätes über die Anwendungshinweise und Bedienungsvorschriften zu informieren und diese bei Verwendung der Geräte zu beachten. Bei diesbezüglichen Unklarheiten, insbesondere vor der ersten Bedienung eines Gerätes ist eine Einweisung vom Fitnessstudiobetreiber oder dessen Mitarbeiter einzuholen.

9.4.3.2. Sämtliche Einrichtungen, Trainingsgeräte und Trainingsbereiche sind pfleglich und schonend zu behandeln.

9.4.3.3. Mitgebrachte Sachen sind ordnungsgemäß in den dafür vorgesehenen Ablagekästen zu verstauen und dürfen nicht im Fitnessstudio zurückgelassen werden.

9.4.4. Unterlassung von Gefährdungen und Belästigungen

9.4.4.1. Jedes Mitglied hat unnötigen Lärm, Belästigungen und jede Gefährdung von anderen Mitgliedern zu unterlassen.

9.4.4.2. Die Anfertigung von Foto- und Videoaufnahmen anderer Mitglieder ist nur nach deren vorheriger Einwilligung zulässig.

9.4.4.3. Im Falle von Verletzungen anderer Mitglieder ist jedes Mitglied angehalten, zumutbare Hilfeleistungsmaßnahmen zu setzen und Erste Hilfe zu leisten.

9.4.5. Sonstiges

9.4.5.1. Soweit es zur Einhaltung der in diesen AGB festgelegten Vorschriften erforderlich ist, um Gefahren vorzubeugen, Schäden zu vermeiden und abzuwehren sowie um Belästigungen und Beeinträchtigungen der Gesundheit anderer Mitglieder hintanzuhalten, können der Fitnessstudiobetreiber und seine Mitarbeiter Verhaltensanweisung erteilen. Diesen Anweisungen ist Folge zu leisten. Mitglieder, die diesen Verhaltensanweisungen nicht Folge leisten, können für eine angemessene Dauer des Fitnessstudios verwiesen werden.

9.4.5.2. Das Anbieten sowie die Abhaltung jeglicher selbstständiger Gewerbeausübung im Fitnessstudio, wie etwa entgeltlicher Coachings, Kurse oder sonstiger kostenpflichtiger Trainingseinheiten bedarf voriger individueller Vereinbarung mit dem Fitnessstudiobetreiber.

9.4.5.3. Der Fitnessstudiobetreiber ist nicht verpflichtet, die psychische und physische Eignung eines Mitglieds zu überprüfen. Die gewählte Art, der Umfang und die Intensität des Trainings liegen in der Eigenverantwortung jedes einzelnen Mitglieds. Es wird dringend empfohlen, das Training stets nach den individuellen körperlichen Fähigkeiten auszurichten und bei Auftreten von Beschwerden die Übungen abzubrechen und gegebenenfalls einen Arzt aufzusuchen.

9.5. Öffnungszeiten

9.5.1.     Die Öffnungszeiten sind:

Montag – Freitag:                    08:00 Uhr bis 22:00 Uhr
Samstag, Sonntag und Feiertag:   08:00 Uhr bis 22:00 Uhr

9.5.2.    Während der Öffnungszeiten der Gastronomie SPORTINSEL stehen Duschen, WCs und Umkleiden zur Verfügung. Die Öffnungszeiten richten sich nach etwaigen Veranstaltungen und dem Wetter. Die Öffnungszeiten können sich kurzfristig ändern und der Fitnessstudiobetreiber garantiert nicht, dass zu den regulären Öffnungszeiten auch geöffnet ist. Die regulären Öffnungszeiten sind:

Montag – Freitag:       16:00 Uhr bis 22:00 Uhr
Samstag, Sonntag und Feiertag:       10:00 Uhr bis 22:00 Uhr

9.6. Entgeld

Die vertraglich vereinbarte Miete ist, wenn nicht anders ausgemacht, vollständig im Vorhinein zu bezahlen. Der Mitgliedsbeitrag versteht sich inkl. Umsatzsteuer in der jeweiligen gesetzlichen Höhe.

9.7. Vertragsdauer und (vorzeitige) Beendigung des Vertrages

9.7.1. Der Vertrag wird auf bestimmte Zeit oder für eine genaue Anzahl von Trainings geschlossen.

9.7.2. Der Fitnessstudiobetreiber kann den Vertrag mit sofortiger Wirkung – auch vor Ablauf der Mindestvertragslaufzeit und ohne an Kündigungsfristen und -termine gebunden zu sein – kündigen, wenn:

9.7.2.1. das Mitglied mit der Bezahlung des Mitgliedsbeitrages in Verzug ist und der ausständige Mitgliedsbeitrag trotz einer Nachfristsetzung von zumindest 14 Tagen nicht vollständig entrichtet wird;

9.7.2.2. das Mitglied wiederholt und trotz zweimaliger erfolgloser Abmahnung erneut gegen die Vorschriften zur Nutzung des Fitnessstudios (Punkt 4. dieser AGB) verstößt;

9.7.2.3. das Mitglied im Fitnessstudio eine gerichtlich strafbare Handlung, die nur vorsätzlich begangen werden kann, setzt. 

9.7.3. Das Mitglied kann den Vertrag mit sofortiger Wirkung – auch vor Ablauf der Mindestvertragslaufzeit – vorübergehend aussetzen, wenn:

9.7.3.1. das Mitglied aufgrund einer Krankheit oder eines Unfalles länger als 30 Tage am Training gehindert wird; oder

9.7.3.2. das Mitglied nach Abschluss des Fitnessvertrages von ihrer Schwangerschaft erfährt.

Die Verhinderung ist durch ein ärztliches Attest zu bescheinigen. Im Falle der Schwangerschaft ist zur Bescheinigung die Vorlage des Mutter-Kind-Passes oder eines entsprechenden ärztlichen Attests erforderlich.

9.7.4. Für die Dauer der Aussetzung ist das Mitglied von der Zahlung des Mitgliedsbeitrages befreit. Die Leistungen des Fitnessvertrages können vom Mitglied während der Dauer der Aussetzung nicht in Anspruch genommen werden. Nimmt das Mitglied trotz Aussetzung des Vertrages Leistungen des Fitnessstudios in Anspruch, kommt es zu keiner Befreiung von der Zahlungspflicht.

9.7.5. Im Falle der Schwangerschaft endet die Verhinderung 8 Wochen nach dem Ende der Schwangerschaft.

9.7.6. Dauert die Verhinderung aufgrund einer Krankheit oder eines Unfalls länger als 90 Tage an, kann das Mitglied den Vertrag kündigen, ohne an den Kündigungsverzicht, die Kündigungsfristen und Termine gebunden zu sein.

9.7.7. Das Recht beider Vertragsparteien, den Fitnessvertrag aus wichtigem Grund zu kündigen, wird durch diese besonderen Kündigungsmöglichkeiten weder ausgeschlossen noch beschränkt.

9.8. Betriebs-unterbrechung

Zur Sanierung, Reinigung und Reparatur des Fitnessstudios sind gänzliche Betriebsunterbrechungen bis zum Ausmaß von 14 durchgängigen Kalendertagen, höchstens aber von 21 Kalendertagen pro Jahr möglich. Diese Betriebsunterbrechungen sind mindestens 7 Tage vorab per Aushang im Fitnessstudio bekanntzumachen. Ungeachtet dessen, hat der Fitnessstudiobetreiber Betriebsunterbrechungen auf ein geringstmögliches Ausmaß zu beschränken.

9.9. Änderung der AGB

9.9.1. Der Fitnessstudiobetreiber behält sich das Recht vor, Änderungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) vorzunehmen.

9.9.2. Der Fitnessstudiobetreiber wird das Mitglied rechtzeitig vor Wirksamwerden der Änderungen davon informieren. Die Verständigung kann auch per E-Mail erfolgen.

9.9.3. Die Änderungen gelten als genehmigt, wenn das Mitglied den Änderungen nicht binnen vier Wochen ab Zugang der Verständigung erkennbar widerspricht. Der Fitnessstudiobetreiber wird das Mitglied gesondert darauf hinweisen, dass die Änderungen mangels rechtzeitigen Widerspruchs als genehmigt gelten.

9.9.4. Eine Änderung der Punkte 9.3.1, 9.4.1.1 und 9.5. dieser AGB ist nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Mitglieds möglich.

9.10. Schluss-bestimmung

9.10.1. Das Mitglied hat bei Abschluss des Fitnessvertrages wahrheitsgemäße Angaben über vertragsrelevante persönliche Daten zu machen. Das Mitglied hat dem Fitnessstudiobetreiber jede Änderung vertragsrelevanter Daten (Name, Adresse, Bankverbindung, etc.) unverzüglich bekanntzugeben.

9.10.2. Sind oder werden einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam, so bleibt die Gültigkeit der AGB im Übrigen unberührt.

9.10.3. Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss von Verweisungsnormen und des UN- Kaufrechts. Vertragssprache ist Deutsch.

19.10.4. Gegenüber Mitgliedern, die in Österreich keinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt haben oder nicht in Österreich beschäftigt sind sowie gegenüber Unternehmern ist jenes Gericht ausschließlich örtlich zuständig, in dessen Sprengel der Sitz des Fitnessstudiobetreibers liegt.

9.11. Muster Widerrufs-formular

Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück:

AN:

Sportbox GmbH

Schöffelplatz 1-2/6

2340 Mödling

e-mail: stefan@sportinsel.wien

Tel: 06642118664

 

Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über den die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*)

Bestellt am (*)/erhalten am (*):

Name des/der Verbraucher(s):

 

Anschrift des/der Verbraucher(s):

Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier)

Datum 

(*) Unzutreffendes streichen

 


10. Veranstalter

SPORTBOX GmbH
Schöffelplatz 1-2/6
2340 Mödling


11. Bank-
verbindung

RAIFFEISEN REGINOALBANK MÖDLING
IBAN: AT53 3225 0000 0079 7159
BIC: RLNWATWWGTD